Rechtsprechung
   BGH, 01.07.2008 - 1 StR 183/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,8947
BGH, 01.07.2008 - 1 StR 183/08 (https://dejure.org/2008,8947)
BGH, Entscheidung vom 01.07.2008 - 1 StR 183/08 (https://dejure.org/2008,8947)
BGH, Entscheidung vom 01. Juli 2008 - 1 StR 183/08 (https://dejure.org/2008,8947)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,8947) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei fehlender Feststellung der verminderten Schuldfähigkeit; Bestehen einer der Rechtsmittelbeschränkung entgegenstehende Wechselwirkung bei der Anordnung einer Strafe und einer nicht angeordneten Maßregel

  • Judicialis

    StGB § 21; ; StGB § 49; ; StGB § 66; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 66 Abs. 2; ; StPO § 267 Abs. 6 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 66 Abs. 2; StPO § 337 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    StGB § 66 Abs. 2 ; StPO § 337 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 234
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.11.1996 - 3 StR 317/96

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Absehen vom Aufrechterhalten einer früher

    Auszug aus BGH, 01.07.2008 - 1 StR 183/08
    Denn zwischen Strafe und nicht angeordneter Maßregel nach § 66 StGB besteht - von hier nicht vorliegenden Ausnahmefällen (vgl. BGH NStZ 1994, 280, 281; NJW 1997, 875) abgesehen - grundsätzlich keine der Rechtsmittelbeschränkung entgegenstehende Wechselwirkung (vgl. BGH NStZ 2007, 212, 213).
  • BGH, 10.10.2006 - 1 StR 284/06

    Sicherungsverwahrung (Verwirkung einer Strafe; Auswirkung auf die Anordnung der

    Auszug aus BGH, 01.07.2008 - 1 StR 183/08
    Denn zwischen Strafe und nicht angeordneter Maßregel nach § 66 StGB besteht - von hier nicht vorliegenden Ausnahmefällen (vgl. BGH NStZ 1994, 280, 281; NJW 1997, 875) abgesehen - grundsätzlich keine der Rechtsmittelbeschränkung entgegenstehende Wechselwirkung (vgl. BGH NStZ 2007, 212, 213).
  • BGH, 04.01.1994 - 4 StR 718/93

    Einziehung - Erwerb - Pflichtgemäßes Ermessen - Aufklärungsrüge -

    Auszug aus BGH, 01.07.2008 - 1 StR 183/08
    aa) Die vorgenommene Abgrenzung zu den übrigen, teilweise als Mussbestimmung ausgestalteten Eingriffstatbeständen des § 66 StGB und die gewählte Formulierung, derzeit noch keine Veranlassung für eine Anordnung zu sehen, versteht der Senat so, dass das Landgericht sich des ihm eingeräumten Ermessens bewusst war (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 5).
  • BGH, 09.06.1999 - 3 StR 89/99

    Darlegungspflicht des Richters bei der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BGH, 01.07.2008 - 1 StR 183/08
    Es ist damit seiner sachlich-rechtlichen Begründungspflicht (vgl. BGH NStZ 1999, 473 m.w.N.) in für den Senat gerade noch hinnehmbarer Weise nachgekommen.
  • BGH, 28.09.1990 - 5 StR 414/90

    Begründung der Anordnung einer Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BGH, 01.07.2008 - 1 StR 183/08
    Auch insoweit müssen die Urteilsgründe jedoch erkennen lassen, dass und weswegen von der eingeräumten Entscheidungsbefugnis in einer bestimmten Weise Gebrauch gemacht worden ist (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 2 und 4).
  • BGH, 30.09.1987 - 2 StR 424/87

    Voraussetzugen der Anordnung von Sicherungsverwahrung - Kontrolle einer Prüfung

    Auszug aus BGH, 01.07.2008 - 1 StR 183/08
    Auch insoweit müssen die Urteilsgründe jedoch erkennen lassen, dass und weswegen von der eingeräumten Entscheidungsbefugnis in einer bestimmten Weise Gebrauch gemacht worden ist (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 2 und 4).
  • BGH, 24.05.2018 - 4 StR 643/17

    Revisionsbegründung (Beschränkung der Revision auf Nichtanordnung der

    b) Zwischen Strafe und Nichtanordnung von Sicherungsverwahrung besteht aufgrund der Zweispurigkeit des Sanktionensystems grundsätzlich keine Wechselwirkung (vgl. BGH, Urteile vom 10. Oktober 2006 - 1 StR 284/06, NStZ 2007, 212, 213; vom 1. Juli 2008 - 1 StR 183/08; vom 23. Februar 1994 - 3 StR 679/93, NStZ 1994, 280, 281; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 318 Rn. 26).
  • BGH, 19.08.2020 - 5 StR 616/19

    Anordnung der Sicherungsverwahrung (ausnahmsweise Berücksichtigung der zu

    Damit hat es Strafhöhe und Maßregelanordnung, zwischen denen in der Regel keine Wechselwirkung besteht (vgl. BGH, Urteile vom 8. August 2017 - 5 StR 99/17, NStZ-RR 2017, 310 und vom 1. Juli 2008 - 1 StR 183/08 jeweils mwN), in einen inneren Zusammenhang gesetzt, der eine getrennte Prüfung beider Rechtsfolgen ausschließt (vgl. BGH, Urteile vom 11. Juli 2013 - 3 StR 148/13; vom 3. Februar 2011 - 3 StR 466/10, NStZ-RR 2011, 172; vom 4. September 2008 - 5 StR 101/08, NStZ 2010, 387).
  • BGH, 08.08.2017 - 5 StR 99/17

    Unerlässlichkeit der Sicherungsverwahrung (Verminderung des vom Verurteilten

    b) Zwischen Strafe und Nichtanordnung von Sicherungsverwahrung besteht - von Ausnahmefällen abgesehen - keine Wechselwirkung (vgl. BGH, Urteil vom 1. Juli 2008 - 1 StR 183/08 mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht